Die Denkmalschutz Immobilie eGbR (Makler)
Karlshof 1
91792 Ellingen
Fon: 09141 – 8732101
s.weckmar@die-denkmalschutz-immobilie.de
www.die-denkmalschutz-immobilie.com
Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung erteilt durch das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.
USt-IdNr.: DE815214815
Inhalt:
Im Einzelfall kann die Provision auch höher ausfallen. Die aktuelle Provisionshöhe ist dem jeweiligen Exposè zum Objekt zu entnehmen.
Rechtlicher Hinweis für die Maklerkosten
Durch das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ ist es nun für Verbraucher gesetzlich zwingend vorgeschrieben, dass sowohl der Verkäufer als auch der Käufer jeweils die gleiche Makler-Provision zahlen muss. Eine Abweichung ist hier nicht mehr zulässig. Verkäufer und Käufer zahlen jeweils die im Exposé genannte Maklerprovision.
Der Interessent haftet dem Makler gegenüber für alle zur Verfügung gestellten Unterlagen, Dokumente und Bilder und gewährleistet die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit derselben. Er verpflichtet sich insoweit, den Makler von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen und den Makler etwaige Rechtsverfolgungskosten in diesem Zusammenhang gemäß der deutschen Rechtsanwaltsvergütungsordnung und dem deutschen Gerichtskostengesetz vollumfänglich zu ersetzen.
12. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel und Zuschüsse. Die angegebenen Beträge oder Bescheide sind immer mit dem zuständigen Fördermittel- und Zuschussgebern abzustimmen. Käufer und Verkäufer sind jeweils selbst für die Beantragung, Auszahlung oder Übertragung (von z.B. bereits ausgezahlten Mittel) und der dazu gehörigen Bescheide verantwortlich. Übertragungen von bereits ausgereichten Mitteln sind oftmals nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei der Beantragung und Ausreichung der Fördermittel und Zuschüsse erfolgen in der Regel immer eine Einzelfallprüfungen durch die Fördermittel- und Zuschussgeber, bezogen auf die neuen Eigentümer, das Objekt und auf das Nutzungs- und Sanierungskonzept. Wichtige Faktoren sind dabei die Denkmalwerte, Denkmalpflegerischer Mehraufwand, Zumutbarkeit und Haushaltslage. Ebenso sind die notwendigen Fördermittel- und Zuschussvoraussetzungen einzuholen und zu beachten. Dem Käufer ist bekannt, dass die Angaben zu möglichen Fördermitteln und Zuschüssen ausschließlich vom Verkäufer oder Dritten stammen und nicht in der Verantwortung des Maklers liegen. Die Angaben wurden nicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Makler übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Dem Interessenten ist insbesondere bekannt, dass bisher genannte bauplanungsrechtliche, förderungs- und sanierungsrechte Beurteilungen zum jetzigen Zeitpunkt ohne volle Kenntnis aller Umstände erfolgten und dass es sich hierbei nicht um eine verbindliche Zusicherung im Sinne des Art. 38 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetztes handelt. Diese Auskünfte ersetzen nicht eventuell nötige bauordnungs-, denkmal- , naturschutz- oder wasserrechtliche oder sonst notwendige Verfahren und Anträge.
Dem Interessenten wurde dringend empfohlen, vor Baubeginn alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen und die notwendigen Anträge zu stellen! Die im Exposè genannten Maßnahmen sind lediglich Vorschläge / Ideen. Genehmigungen liegen hierzu noch nicht vor. Die notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen müssen dazu erst noch geschaffen werden. Die erforderlichen Anträge sind zu stellen und die Genehmigungen sind einzuholen. Die Fa. Denkmalschutz Immobilien übernimmt für Vorstehendes keinerlei Haftung!
Soweit pauschale Schadensersatzansprüche vereinbart sind, ist der jeweils anderen Vertragspartei ausdrücklich gestattet, den Nachweis zu führen, dass der Schaden nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.
19. Datenschutzbestimmungen (EU-DSGVO ab 25.05.2018)
Der Interessent stimmt der Verarbeitung und Speicherung seiner persönlichen Daten zum Zwecke der Versendung digitaler Informationen und Angeboten zu. Einen Abdruck der aktuellen Datenschutzbestimmungen können Sie auf unserer Homepage www.die-denkmalschutz-immobilie.de nachlesen und herunterladen.
Zur Identifizierung von natürlichen Personen bzw. Einzelunternehmen, sowie juristischen Personen und Personengesellschaften ist der Käufer nach dem Geldwäschegesetzt gesetzlich verpflichtet, dem Makler einen gültigen Ausweis im Original zur eigenhändigen Prüfung und Erstellung einer Kopie in den Büroräumen des Maklers vorzulegen. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften erweitert sich die Vorlageverpflichtung um das Transparenz-, Handels- und Genossenschafts-Register, sowie dem Gesellschaftsvertrag.
Ein „Dokumentationsbogen“ ist in Anwesenheit des Käufers und Maklers eigenhändig auszufüllen und zu unterschreiben. Diese Unterlagen sind ggf. an die Regierung von Mittelfranken weiterzuleiten bzw. bei einer Prüfung vorzulegen.
Widerrufsbelehrung
Das Widerrufsrecht steht grundsätzlich nur Verbrauchern zu, also natürlichen Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (vgl. § 13 BGB).
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angebe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Die Denkmalschutz Immobilie eGbR, Karlshof 1, 91792 Ellingen, Telefax: 0049 (0) 9141 – 87 32 101, e-Mail: s.weckmar@die-denkmalschutz-immobilie.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder e-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Erklärung des Verbrauchers
Ich verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen (§357 Abs. 8 BGB).
O Ja … O Nein …
Ich stimme ausdrücklich zu, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausübung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere (§356 Abs. 4 BGB)
O Ja … O Nein …
Stand 01.11.2024