Denkmalgeschützte Immobilien sind nicht nur schön und repräsentativ, sondern auch steuerlich hoch interessant. Die Immobilie eignet sich als Kapitalanlage mit großem Wertzuwachs und Schutz vor Inflation.
Als eine der letzten Steueroasen bleibt die erhöhte steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler, sowohl für vermietete (§§ 7i, h EStG), als auch für eigengenützte (§§ 10i, h EStG) Gebäude.