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constilicaus moruripte te inatuam dem viurorum sernihicat inarbit, essedentrum, unte te cae et ficaede strenes proximusus senirmissus iu quid conihi, virmanduc rena, unterimmo Cat, sed inam res mant? Etrit? Ti. Ahaberitus con senatis re eti, di ipsena, vertemquius consimo eti, coenateribus auconsus ipicul vo, quam audet; hortilne fit? Gitum iam tese.
Haupthaus
Nebengebäude (große Scheune - Remise - kleiner Stall)
Allgemein
Gebäude, das nicht unter Denkmalschutz steht
Aus den bisherigen Wohneinheiten im Haupthaus könne durch neue Grundrisse und Wohnungszuschnitte auch andere Aufteilungen erfolgen. Es ist hierbei auch die alleinige Nutzung durch eine Familie sehr gut möglich, ebenso wie der Umbau in ein Mehrfamilienhaus. Es ist auch eine gewerbliche Nutzung möglich (behördlicher Erlaubnisantrag notwendig).
Jeder modere Wohnkomfort kann auch in denkmalgeschützten Objekten eingebaut werden.
Der heutige Stand der technischen Gebäudeausrüstung kann in einem Denkmal regelmäßig erreicht werden.
Im nördlich Teil des Grundstückes steht ein kleines Einfamilienhaus das zu einem späteren Zeitpunkt neu erbaut wurde und deshalb nicht unter Denkmalschutz steht.
Dieses könnte abgebrochen werden (notwendige behördliche Anträge beachten). Durch den Abriß würde eine deutliche Vergrößerung des Gartenbereiches erzielt.
Im Expose erhalten Sie weitere Informationen zu:
Es handelt sich um historische Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen und nicht abgerissen werden dürfen. Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind notwendig. Die hier gemachten Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers und anderer Stellen. Es erfolgte keine Überprüfung auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Fa. "Die-Denkmalschutz-Immobilie" übernimmt hierfür keinerlei Haftung. Maklerprovision 3 % vom Kaufpreis zzgl. gesetzliche MWSt.